Heute tritt eine obligatorische Kfz-Steuer in Kraft: Bei einem Bußgeld von 2.000 € droht eine Strafe. Welche Risiken bestehen? (1/2)

Die Vorschrift betrifft eine Alkoholsperre, ein Gerät, das den Start eines Fahrzeugs verhindert, sobald Alkohol in der Atemluft festgestellt wird. Sie muss von jedem verwendet werden, der wegen Fahrens mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 0,8 Gramm pro Liter verurteilt wurde – und zwar für zwei Jahre bei einer BAK zwischen 0,8 und 1,5 Gramm und für mindestens drei Jahre bei einer BAK über 1,5 Gramm. Die Gesamtkosten, inklusive Anschaffung und Einbau, können fast 2.000 € betragen.

Wer dieser Vorschrift unterliegt und ohne Alkoholsperre fährt oder ein verändertes oder nicht funktionierendes Gerät verwendet, riskiert höhere Bußgelder und zusätzliche Strafen bis hin zum Führerscheinentzug. Daher gibt es keine allgemeine Vorschrift für alle Fahrzeuge; sie gilt ausschließlich für Fahrer, die wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verurteilt wurden. Das System setzt eine Blutalkoholkonzentration von null Prozent voraus, um fahren zu dürfen.